Wowa – Urlaub mit Wohnwagen

Ich hänge den Wowa nur an wenn ich ihn auch wirklich brauche…Wenn ich will, kann ich mal weg…

Urlaub mit Wohnwagen ist praktisch: Der ganze Hausstand ist dabei. Mit meinen Tipps kommen Sie sicher an.

Fahren

Mit Anhänger fahren will gelernt sein.

In dem Fahrsicherheitstraining wird natürlich nicht nur gepackt, es wird auch gefahren. Um ein Gefühl zu bekommen, kurven die Teilnehmer mit dem Gefährt um rot-weiße Hütchen, üben rangieren und dann bremsen. Habe habe an einem Training teilgenommen: „Das Aufregendste waren die Bremsübungen. Zuerst haben wir das bei 30 und 50 Stundenkilometern geübt. Bei 70 km/h brauchte ich schon ein gehöriges Maß an Mut, um mal voll in die Eisen zu steigen.“ Also: Fuß vom Gas und dann mit voller Kraft Kupplung und Bremse treten.

Beim Ausweichen gerät das Gespann schnell ins Schlingern. Das kann gefährlich werden, deshalb der Tipp vom Profi: „Um das Gespann zu stabilisieren, kurz voll abbremsen, wenn nötig, mehrmals hintereinander. Auf keinen Fall schneller fahren. Dadurch pendelt der Caravan nur noch mehr.“

Praxis-Tipp Beladung im Wohnwagen

Wer mit dem Wowa verreist, kann sich über den Mangel an Stauraum meist nicht beklagen. Doch schnell hat man mehr zugeladen als erlaubt. Mit diesen Tipps vermeiden Sie Ärger durch Überladung.
Vorzelt, Tisch und Stühle müssen unbedingt mit. Auch die Getränkekisten und Konservendosen. Nicht zu vergessen Lektüre und Sportausrüstung. Dann dürfte für den Urlaub aber alles an Bord sein – und das Gespann hoffnungslos überladen?
Wenn die Reifen des Caravans und der Hinterachse des Zugfahrzeugs langsam in den Radkästen verschwinden und die Deichsel in der Seitenansicht keine annähernd waagerechte Linie bildet, sind das deutliche Zeichen, dass mit der Beladung etwas nicht stimmt. Und das kann im In- wie im Ausland richtig ins Geld gehen.

Zuviel Gewicht im Caravan wird teuer

Schon ab der kleinsten Überladung wird es in der Schweiz teuer. Die Österreicher verlangen ab 2 Prozent bis zu 2180 Euro. Hierzulande werden bei mehr als 20 Prozent 50 Euro, drei Punkte und eine Anzeige fällig.
Ob ein Gespann zu viel geladen hat, das entscheidet sich an mehreren Gewichtsgrenzen. Zugfahrzeug und Caravan können zusammen oder jeweils für sich überladen sein. Auch die Hinterachse des Zugwagens ist angesichts der Zusatzbelastung durch die Stützlast des Caravans heikel. Vor dem Packen sollte man daher einen Blick in beide Zulassungsbescheinigungen (Teil 1) werfen.
Zugegeben: Die Lektüre dieser seit Oktober 2005 gültigen Fahrzeugscheine ist eine Wissenschaft für sich. Entscheidend sind die Leermasse und das technisch zulässige Gesamtgewicht, aus denen die jeweiligen Zuladungen resultieren. Ferner interessieren die Stütz- und Achslasten sowie beim Caravan der Reifentragfähigkeitsindex auf der Reifenflanke und beim Zugwagen zusätzlich die Anhängelast. Achten Sie außerdem auf Angaben zu einer etwaigen erhöhten Anhängelast, zur Tempo-100-Freigabe und zum zulässigen Zug-Gesamtgewicht.
Grundsätzlich sollten Zugwagen und Wowa mit Blick aufs Gewicht zueinanderpassen. Darauf sollte man beim Kauf von Hänger und Pkw achten. Wichtig zu wissen ist, dass sich mit einem Caravan am Haken die Zuladung des Pkw um die tatsächliche Stützlast verringert. Gleichzeitig darf der Anhänger – im Rahmen seiner zulässigen Gesamtmasse – um diesen Betrag schwerer sein als die Anhängelast.
Kompliziert? Ein Beispiel: Der Pkw verfügt über ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000 Kilogramm bei einer Anhängelast von 1500 Kilo. Die Stützlast liegt bei 75 Kilo. Dann darf der Anhänger maximal 1575 Kilo wiegen, damit die zulässige Anhängelast nicht überschritten wird. Obacht:  Nicht immer stimmen die für Zugwagen und Caravan ausgewiesenen Stützlasten überein. Entscheidend ist der kleinere von beiden Werten. Tipp: Die erlaubte Stützlast möglichst ausnutzen. Das verleiht dem Gespann höhere Fahrstabilität.

Wie berechnet man das zulässige Gesamtgewicht im Gespann?

Wowa Gespann – sein zulässiges Gesamtgewicht entspricht im Regelfall der Summe aus der Gesamtmasse des Pkw und der gebremsten Anhängelast. Auf ein niedrigeres zulässiges Gespanngewicht muss in den Papieren gesondert hingewiesen werden.
In Sachen Gewicht ist außerdem noch die 1:1-Regel von Belang. Sie besagt, dass die Gesamtmasse des Wohnwagens das Gewicht des leeren Zugwagens nicht übertreffen darf, eine von mehreren Voraussetzungen für die Tempo-100-Freigabe.
Mit den zulässigen Gewichtsangaben im Hinterkopf kann es ans Beladen gehen. Um Überladung zu vermeiden gilt es dabei ein paar Tipps zu beherzigen, um ein sicheres Fahrverhalten zu gewährleisten. Die oberen Schränke und Staufächer werden nur leicht beladen. Schwere Gegenstände möglichst tief und möglichst achsnah platzieren. Andernfalls könnten sie Kräfte freisetzen, die sich auf Stabilität, Kippneigung und Lenkgenauigkeit des Gespanns auswirken und zum gefährlichen Aufschaukeln des Caravans führen.

Caravan und Zugwagen richtig packen

Das gleiche Pack-Prinzip gilt auch im Kofferraum des Zugwagens. Schwere Gepäckstücke ausreichend gesichert möglichst nahe der Hinterachse lagern. Die Ladungssicherung verdient im Zugwagen besondere Beachtung: Lose verstaute Gegenstände können bei Bremsmanövern andernfalls umherfliegen und die Insassen verletzen. Auch Haustiere gehören angeschnallt.
Ist alles verstaut, bleibt oft die bange Frage nach dem Gewicht. Am besten wiegt man Pkw und Hänger im Leerzustand, dann beladen. TÜV oder Dekra sind dafür Anlaufstellen. Dort können auch die Achslasten ermittelt werden. So geprüft, kann die nächste Gewichtskontrolle ruhig kommen

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